· 

Umtauschpflicht für alte Führerscheine in der Gemeinde Kleinblittersdorf

Symbolfoto.
Symbolfoto.

Kleinblittersdorf. Zur Vereinheitlichung und zur Rechtsicherheit werden rund 43 Millionen Führerscheine innerhalb der EU im Laufe der nächsten Jahre ausgetauscht. Dadurch können Fahrzeugkontrollen im In- und Ausland schneller und problemloser durchgeführt werden.

Am 19. Januar 2024 läuft die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 ab, es sei denn, Sie haben sich bereits einen EU-Kartenführerschein ausstellen lassen.

Bei der Beantragung des neuen Führerscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

ein biometrisches Passfoto

 

der aktuelle Führerschein

 

eine Umtauschgebühr in Höhe von 25,30 €

 

eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn Ihr Wohnsitz bei der Ausstellung des Führerscheins nicht in Kleinblittersdorf war.

Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der entsprechenden Führerschein-Stelle beantragen und kann auch direkt von dort an die Führerscheinstelle Kleinblittersdorf geschickt werden (Fax: 06805 2008588; E-Mail: meldeamt@kleinblittersdorf.de).

Beachten Sie bitte, dass man den Führerschein-Umtausch nur persönlich bei der Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes beantragen kann.

Die neuen Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 nur noch auf 15 Jahre befristet ausgestellt.

Für Ihren Besuch beim Bürgeramt ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Setzen Sie sich bitte hierfür mit den Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes unter den Telefonnummern 0 68 05 / 20 08-505, -506 oder -508 bzw. per Mail an buergeramt@kleinblittersdorf.de (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) in Verbindung.

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Pixabay.