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Gemeinde Kleinblittersdorf sucht Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Symbolfoto.
Symbolfoto.

Kleinblittersdorf. Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Wer Interesse an der Tätigkeit als Schöffin / Schöffe hat, kann sich für das

 

  • Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31. März 2023

 

  • Amt als Jugendschöffin / -schöffe bis zum 31. März 2023

 

bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf schriftlich bewerben.

 

Ansprechpartner sind Herr Ehrbächer (Tel. 06805 / 2008 – 501) und Herr Lang (06805 / 2008-511), die Ihnen auch die Bewerbungsvordrucke zusenden können.

 

Bewerbungsformulare können auch auf der Seite www.kleinblittersdorf.de oder über die Web-Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Bewerbungsformulare liegen aber auch im Rathaus der Gemeinde bereit.

 

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Heiko Lehmann.