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Neuwahl der Schiedsperson im Schiedsbezirk Auersmacher

Symbolfoto.
Symbolfoto.

Auersmacher. Die Amtszeit des Schiedsmanns für den Schiedsbezirk Auersmacher wird im Mai 2023 ablaufen, so dass eine Neuwahl der Schiedsperson notwendig ist.

Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom jeweiligen Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt. Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche einschließlich Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht und bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre eine außergerichtliche Schlichtung zu bewirken. Darüber hinaus führen die Schiedsleute auch in bestimmten Strafsachen durch Sühneverhandlung eine Einigung der streitenden Parteien herbei.

Da sich die Schiedspersonen der einzelnen Bezirke gegenseitig vertreten, gehört zu den Aufgaben der Schiedsperson des Schiedsbezirkes Auersmacher auch die Vertretung für den Schiedsmann des Bezirks Kleinblittersdorf.

Zu Schiedsleuten können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im jeweiligen Schiedsbezirk (Ortsteil) wohnen. Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, entmündigt sind, unter vorläufiger Vormundschaft stehen sowie Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, können nicht berufen werden. Das Gleiche gilt für Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind.

Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert sind, können sich bis spätestens 15.03.2023 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf, schriftlich bewerben.

Nähere Einzelheiten zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet auf der Homepage des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – BDS. Zu dieser Seite gelangen Sie über: www.schiedsamt.de

 

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Pixabay.