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Einebnung von Gräbern noch vor Ostern

Die Vielfalt der Grabformen ist auf dem Friedhof im Kleinblittersdorfer Ortsteil Rilchingen-Hanweiler deutlich zu sehen. Dabei fällt wie auf allen Friedhöfen der Gemeinde die rasch wachsende Zahl der Urnengräber auf.
Die Vielfalt der Grabformen ist auf dem Friedhof im Kleinblittersdorfer Ortsteil Rilchingen-Hanweiler deutlich zu sehen. Dabei fällt wie auf allen Friedhöfen der Gemeinde die rasch wachsende Zahl der Urnengräber auf.

Kleinblittersdorf. Es besteht wieder die Möglichkeit, vor Ostern Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können die Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei eingeebnet werden.

Für die Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit fallen folgende Gebühren an:

Einzelgrab für Erdbestattung: 165 Euro

Doppelgrab für Erdbestattung: 270 Euro

Urneneinzel- und Urnenfamiliengrab: 132 Euro

 

Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Grabeinebnung bis spätestens 1. März 2023 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen muss.

 

Die Anträge können telefonisch unter der Telefonnummer 0 68 05 / 20 08 – 213, per Mail an h.trier@kleinblittersdorf.de bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 03, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

Text Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Heiko Lehmann.

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Kommentare: 1
  • #1

    Gabi (Dienstag, 23 Januar 2024 21:57)

    Guten Abend
    Was passiert mit den Gräber bei denen nach Ablaufen der Dauer kein Antrag gestellt wird?