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Hundehalteverbot ausgesprochen - Fürchterliche Zustände in Nonnweiler

Symbolfoto.
Symbolfoto.

Nonnweiler. Am 23.02.2022 leistete die Polizeiinspektion Nordsaarland Amts -und Vollzugshilfe auf Anfrage des amtstierärztlichen Dienstes vom Veterinäramt des Saarlandes. Anlass war die Überprüfung der Hundehaltung und mögliche Wegnahme der Hunde in einem Anwesen in 66620 Nonnweiler-Kastel, In der Meß. Den einschreitenden Beamten bot sich ein erschreckendes Bild vor Ort.

Hundeexkremente und Unrat waren in der gesamten Wohnung verteilt. In der Folge mussten acht (8) Hunde mitgenommen werden. Die Hundehalter, eine 37-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann, zeigten sich zwar während der Maßnahme kooperativ, aber in der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden bzgl. der Hundehaltung aus der Anwohnerschaft, was letztlich auch zu dem Einschreiten führte. Den Hundehaltern wurde an Ort und Stelle von Amts wegen ein Hundehalteverbot ausgesprochen und die Zustände wurden vom Landesveterinäramt ausführlich fotografisch dokumentiert. Da in dem Haushalt auch drei (3) Kinder wohnen, musste der Umstand dem zuständigen Jugendamt gemeldet werden, wobei angemerkt werden muss, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Maßnahme keinen verwahrlosten oder kränklichen Eindruck machten.

 

Text: Polizeiinspektion Nordsaarland. Foto: Pixabay.