Saarland. Der saarländische Landtag hat heute einstimmig beschlossen, dass die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung u.a. in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen, in Hotels und bei Veranstaltungen ab Freitag, 18. Februar 202 durch eine Änderung des COVID-19-Maßnahmegesetz endet. Der entsprechende Abschnitt 3 wird ersatzlos gestrichen. Die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts wird seitens der Landesregierung aufgrund der Änderung in besonderem Maß empfohlen.
„Mit Blick auf die allgemein hohe Impfquote im Saarland verzichten wir mit der Änderung des COVID-19-Maßnahmegesetzes ab Freitag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger droht aufgrund ihres Impfstatus selbst als enge Kontaktperson ohnehin keine Quarantäne mehr. Zusätzlich sind die Kapazitäten der Gesundheitsämter aufgrund der hohen Zahl täglicher Neuinfektionen derzeit sehr beschränkt“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Im Saarland liegt die Impfquote geboosteter Personen mit 63,2 % deutlich über dem Bundesdurschnitt. 81,3 % sind darüber hinaus vollständig geimpft.
Text: Gesundheitsministerium Saarland. Foto: Pixabay.
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