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Verwaltung informiert: Pflicht zur Anbringung von Hausnummern

Symbolfoto.
Symbolfoto.

Kleinblittersdorf. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist es für Feuerwehr und Rettungsdienst nicht einfach, schnell an ihren Einsatzort zukommen. Grund hierfür können ungünstige Wetter- oder Straßenverhältnisse sein oder auch nicht vorhandene oder schlecht sichtbare Hausnummern.

Muss der Rettungswagen das Haus suchen, so kostet dies wertvolle Zeit, die im äußersten Fall vielleicht über Leben oder Tod entscheidet.

Auch den Postboten und Paketzustellern erleichtert eine gut sichtbare und lesbare Hausnummer ihre tägliche Arbeit.

Hauseigentümer eines bebauten Grundstückes sind laut § 16 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 13. Dezember 2018 dazu verpflichtet, auf ihre Kosten das Grundstück an gut sichtbarer Stelle mit der vom Bauamt zugeteilten Hausnummer zu versehen. Das Hausnummern-Schild ist in ordnungsgemäßem, gut ablesbarem Zustand zu erhalten und im Bedarfsfalle zu erneuern. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden.

Bei einem Neubau wird die Hausnummer im Baugenehmigungsverfahren vergeben. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Bauamt der Gemeinde Kleinblittersdorf in Verbindung. Sie erreichen Herrn Klaus Dincher unter der Telefonnummer 0 68 05 / 20 08 708.  

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Pixabay.