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Saarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an - Änderungen ab dem 23. Dezember

Symbolfoto.
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Saarland. Aufgrund des aktuellen immer noch sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der hohen Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Krankenhäusern, aber auch aufgrund der aufkommenden sich schnell verbreitenden Omikron-Variante, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst. Um den Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektion und deren strikte Eindämmung zu gewährleisten sowie die Verbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, werden weitere Maßnahmen angeordnet. Die Änderungen treten gestuft am morgigen Donnerstag, 23. Dezember, und am Dienstag, 28. Dezember in Kraft und am Donnerstag, 30. Dezember 2021, außer Kraft. Sofern erforderlich wird die Verordnung entweder zwischen Weihnachten und Neujahr nochmals angepasst oder bis zum 13. Januar 2022 ohne Änderungen verlängert.

 

Änderungen ab dem 23.12.2021

Sofern nicht-immunisierte Personen an einem privaten Treffen im privaten oder im öffentlichen Raum teilnehmen, ist die Personenzahl auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weiteren Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder sind nur noch bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Bei einer Nachweispflicht in 2G- oder 2Gplus-Bereichen sind weiterhin minderjährige Schülerinnen und Schüler mit aktuellem Testnachweis ausgenommen. D.h. auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen mit aktuellem Testnachweis an diesen Treffen in den 2G- oder 2G-plus-Bereichen teilnehmen.

 

Hochschulen müssen Studierenden, die nicht-immunisiert sind, außerdem ein digitales Lehrangebot unterbreiten.

 

Änderungen ab dem 28.12.2021

Ab dem 28.12.2021 wird, entsprechend dem MPK-Beschluss von Dienstag, die Teilnahme an privaten sowie öffentlichen Veranstaltungen auf 1.000 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besuchern beschränkt. Außerdem sind private Zusammenkünften und Veranstaltungen in Wohnungen oder Unterkünften oder dem jeweils dazugehörenden befriedeten Besitztum auf maximal zehn immunisierte Personen beschränkt. Kinder sind auch hier bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

 

Der Betrieb von Clubs und Diskotheken bleibt im Saarland weiterhin untersagt. Zusätzlich sind auch Tanzveranstaltungen in vergleichbaren Einrichtungen untersagt.

 

 

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich. Insbesondere die aktuelle, sehr ansteckende Omikron-Variante, die ein erhöhtes Infektionsrisiko birgt, erfordert eine Begrenzung von größeren Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften um die rasche Ausbreitung des Virus zu verhindern und damit das Gesundheitssystem funktionsfähig zu halten. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Text: Gesundheitsministerium Saarland. Foto: Pixabay.

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