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Ministerpräsident Tobias Hans: „Leider stecken wir erneut in einer schwierigen Pandemie-Lage"

Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes.
Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes.

Ministerpräsident Tobias Hans zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz und zur Sitzung des Ministerrates

Saarland. Ministerpräsident Tobias Hans: „Leider stecken wir erneut in einer schwierigen Pandemie-Lage. Auch, wenn sich die Situation in Deutschland derzeit regional sehr spezifisch gestaltet, so gilt doch überall in unserem Land: Die Fallzahlen ebenso wie die Inzidenzen und die Krankenhausbelegungen steigen sehr stark an. Wir sitzen alle im selben Boot und verfolgen dasselbe Ziel - deshalb ist es gut, dass wir an einem Strang ziehen und uns heute auf eine gemeinsame Linie zur Pandemiebekämpfung verständigt haben. Im Saarland ist die Lage noch nicht so dramatisch wie während der zweiten Welle oder wie es andernorts der Fall ist, aber das ist kein Signal zur Entwarnung. Im Gegenteil: Die Zahl der Neuinfektionen ist in den letzten Tagen auch bei uns so steil angestiegen, dass das eine deutliche Verschärfung der Pandemie-Lage in den kommenden Wochen verheißt. Wir werden deshalb wie angekündigt bereits zum Wochenende die Maßnahmen verschärfen. Indem wir unabhängig von der Hospitalisierungsrate in zahlreichen Bereichen die 2G-Regel und in Clubs und Diskotheken die 2G-Plus-Regel einführen und damit noch etwas über den MPK-Beschluss hinausgehen, wollen wir dem Gesundheitssystem und allen Menschen im Saarland den bestmöglichen Schutz bieten. Auch werden wir das in Zukunft sehr viel strikter kontrollieren und bei Verstößen den Bußgeldrahmen voll ausschöpfen. Wir werden mit der 2G- und 2G-Plus-Regel und vor allem mit einer neuen Impfoffensive insbesondere für die Auffrischungs-Impfungen versuchen, die Welle zu brechen. Ich setze aber auch auf die Menschen in unserem Land, dass sie von selbst wieder vorsichtiger werden, dass sie von selbst Kontakte beschränken und die Abstands- und Hygiene-Regeln beherzigen, und vor allem, dass sie regen Gebrauch von unseren Impfangeboten machen. Das Impfen ist und bleibt das A und O der Pandemie-Bekämpfung.“

 

Auf Anregung des Ministerpräsidenten wurde im Beschluss formal festgehalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz am 09. Dezember 2021 zu einer erneuten Sitzung zusammen kommt, um die bestehenden Regelungen zu überprüfen.

 

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz kam umgehend der saarländische Ministerrat zusammen und hat in seiner Sitzung eine neue Rechtsverordnung für das Saarland beschlossen. Die Eckpunkte der Ministerratssitzung vom Dienstag wurden in die Rechtsverordnung überführt. Die neue Rechtsverordnung wird am Samstag, 20. November in Kraft treten.

 

Änderungen der Rechtsverordnung:

 

-           2G-Regelung für den Innenbereich (Wo bisher eine 3G-Regelung galt)

-          2G-Plus-Regelung für Clubs und Diskotheken

-          2G-Plus-Regelung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (Wird in den geltenden Schutzkonzepten aufgenommen)

-           Von der Pflicht zur Vorlage eines 3G/2G/2G-Plus-Nachweises ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Zusätzlich gibt es Ausnahmen für Personen mit medizinischer Kontraindikation.

-           Einführung einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten und sonstigen Veranstaltungen im Außenbereich. Von dieser Regelung kann im Falle der kontrollierten Einhaltung der 3G-Regelung (z.B. über Einlasskontrollen) abgewichen werden.

-           Der Hochschulbetrieb ist in Präsenzform zulässig, wenn Hygienemaßnahmen sichergestellt sind und in allen geschlossenen Räumen (auch bei Vorlage 3G-Nachweises aller anwesenden Personen) ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Am Präsenzunterricht können ausschließlich Personen teilnehmen, die einen 3G-Nachweis vorlegen können.

-           Für schulfremde Personen gilt bei der Durchführung schulischer Veranstaltungen im Innenbereich eine 2G-Regelung, eine Ausnahme gilt für Elterngespräche oder ähnliche für den Schulbetrieb notwendigen Zusammenkünfte, hier gilt sodann eine 3G-Regelung.

 

-           Für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal, Lehrkräfte und schulfremde Personen gilt im Schulgebäude eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Text: Alexander Zeyer (Regierungssprecher). Foto: Staatskanzlei Saarland, Oliver Dietze.

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