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Hundesteuer Ja oder Nein? Gemeinde und Stadt wollen kontrollieren

60 Euro muss man in Kleinblittersdorf pro Jahr bezahlen, wenn man sich einen Hund hält.
60 Euro muss man in Kleinblittersdorf pro Jahr bezahlen, wenn man sich einen Hund hält.

Kleinblittersdorf/Saarbrücken. Die Stadtverwaltung von Saarbrücken und die Gemeindeverwaltung von Kleinblittersdorf wollen jetzt Kontrollen durchführen, ob in Haushalten Hunde gehalten werden, die nicht angemeldet sind. Die Gemeindeverwaltung von Kleinblittersdorf teilte mit, dass sie generell Kontrollen durchführen möchte und die Stadtverwaltung teilte mit, dass es anlassbezogene Kontrollen geben soll.

 

Saarbrücken und Kleinblittersdorf erheben ebenso wie alle übrigen Städte und Gemeinden eine Hundesteuer. „Dazu sind die Städten und Kommunen verpflichtet“, heißt es aus der Gemeindeverwaltung von Kleinblittersdorf. Sie hat, um die Steuererhebung durchzusetzen, in Paragraf zwei der Hundesteuersatzung festgelegt, dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund binnen zwei Wochen nach Eintritt der Tierhaltereigenschaft oder nach dem Zuzug in das Gemeindegebiet bei dem Steueramt der Gemeinde Kleinblittersdorf anzumelden. Die gleiche Verpflichtung trifft den Halter eines neugeborenen Hundes nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt des Hundes.

INFO

Hundesteuer: Warum man für Hunde zahlen muss, für Katzen aber nicht

Die Hundesteuer wurde in den deutschen Landen zu Beginn des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Bemessung der Steuer kann bis heute jede Kommune selbst festlegen. Vor 200 Jahren zählten Hunde zu Luxusgütern und die Gebühr richtete sich in erster Linie an wohlhabende Menschen, die Hunde als Haustiere hielten. Katzen hingegen werden bis heute als Nutztiere gesehen, da sie in vielen Fällen immer noch als Nutztiere gesehen werden, die Gebäude frei von Mäusen und Ratten halten. Eine Katzensteuer gibt es deshalb nicht. Allerdings werden auch bei Hunden ausnahmen gemacht.  Blindenhunde, Diensthunde oder Sanitätshunde sind zum Beispiel steuerermäßigt oder sogar steuerfrei.

In der Stadt Saarbrücken kostet das Halten eines Hundes sogar 120 Euro pro Jahr.
In der Stadt Saarbrücken kostet das Halten eines Hundes sogar 120 Euro pro Jahr.

Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Kleinblittersdorf beträgt die Steuer für den ersten Hund 60 Euro pro Kalenderjahr. Für den zweiten Hunde sind es 125 Euro pro Jahr und für jeden weiteren Hund 175 Euro pro Jahr. Es gibt auch Steuerermäßigungen, wie beispielsweise bei Wachhunden. Manche Hunde sind auch komplett von der Steuer befreit. Hierunter fallen unter anderem Blindenhunde, Diensthunde oder Sanitätshunde.

 

 

830 Hunde waren im Jahr 2020 offiziell in der Gemeinde Kleinblittersdorf gemeldet. Die Steuereinnahmen beliefen sich auf 55 000 Euro. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2006 noch 610 Hunde und Steuereinnahmen von 33 000 Euro. In der Stadt Saarbrücken ist das Halten eines Hundes teurer als in Kleinblittersdorf. Dort beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro pro Jahr und für jeden weiteren Hund 168 Euro. In Saarbrücken waren im Jahr 2020 6 542 Hunde gemeldet und es gab dadurch 697 500 Euro an Hundesteuer-Einnahmen. Im Jahr 2019 waren es in Saarbrücken noch 6 374 Hunde und 684 000 Euro Steuereinnahmen.

Das Hundeschwimmen im Kleinblittersdorfer Freibad ist zu einer Attraktion geworden.
Das Hundeschwimmen im Kleinblittersdorfer Freibad ist zu einer Attraktion geworden.

Während die Anzahl der Menschen in Saarbrücken und in Kleinblittersdorf über die Jahre zurückgegangen ist, ist die Anzahl der Hunde gestiegen. Allerdings ist die Zahl der gemeldeten Hunde sowohl in Kleinblittersdorf als auch in der Stadt Saarbrücken bei weitem nicht identisch mit der tatsächlichen Anzahl an Hunden. Vermutlich werden ein Viertel aller Hunde überhaupt nicht angemeldet, schätzen die Verwaltungen. Nicht alle Hundehalter kommen ihrer Verpflichtung nach. Und das kann in Kleinblittersdorf teuer werden. Eine Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß Kommunalabgabengesetz mit einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von 10  000 Euro geahndet werden.

 

Die Gemeindeverwaltung bittet die Hundehalter, die ihren Hund noch nicht zur Steuer angemeldet haben, dies unverzüglich nachholen, um sich solche finanziellen Unannehmlichkeiten zu ersparen. Für die Anmeldung können sich die Hundehalter direkt an das Steueramt der Gemeinde Kleinblittersdorf, Sabine Nagel, Zimmer 1.13, Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf wenden, oder die Anmeldeformulare auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf (www. Kleinblittersdorf.de/formulare) nutzen. Auch auf der Homepage der Stadt Saarbrücken www.saarbruecken.de/rathaus/buergerservice/hundesteuerangelegenheiten können Hundehalter ihre Hunde direkt online anmelden.  

Text und Fotos: Heiko Lehmann.