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Verbotenes Linksabbiegen verursacht täglich Probleme

Die Ausfahrten der Hanweiler Einkaufsmärkte erlegen vielen eine Geduldprobe auf.
Die Ausfahrten der Hanweiler Einkaufsmärkte erlegen vielen eine Geduldprobe auf.

Rilchingen-Hanweiler. Die Parkplatz-Ausfahrten von den Einkaufsmärkten an der Bundesstraße 51 in Rilchingen-Hanweiler sind für viele Autofahrer die nervigste Angelegenheit beim ganzen Einkauf.

Im nervenden Takt wird dort gehupt, und nicht selten bilden sich lange Schlangen.

Der Grund: Bei der Ausfahrt zur B 51 gilt ein Rechtsabbiege-Gebot, an das sich aber viele, vor allem Franzosen, nicht halten. Im Jahr 2013 wurde der Kreisverkehr auf der B 51 direkt neben den Supermärkten gebaut. Wegen des Rechtsabbiege-Gebotes ist eigentlich vorgesehen, dass die Autofahrer in diesen Kreisverkehr fahren. Denn von dort aus lässt sich in alle Richtungen abbiegen – auch nach Frankreich.

Der Alltag sieht aber so aus, dass Fahrer an der Ausfahrt der Märkte so lange warten, bis auf beiden Seiten kein Verkehr mehr ist, um dann mit Vollgas nach links Richtung Frankreich abzubiegen. Zur Folge hatte das verbotene Manöver schon Zusammenstöße mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Autos. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken teilte dazu mit: „Seit 1. Januar 2019 gab es an der Ausfahrt drei Unfälle. Nur in einem Fall wurde entgegen der vorgeschriebenen Richtung, sprich nach links Richtung Frankreich, abgebogen. Es handelt sich also um keinen Unfallschwerpunkt.“

 

Dass es sich bei der Ausfahrt allerdings um eine lästige Gefahrenstelle handelt, wissen der Regionalverband, der Landesbetrieb für Straßenbau und die Gemeindeverwaltung von Kleinblittersdorf schon. Das Problem könnte gelöst werden, wenn es über die B 51 nur eine Einfahrt zu den Märkten gäbe und die Ausfahrt über die L 106 in Richtung Sitterswald erfolgen würde. Die Ausfahrt läge auch unmittelbar an dem Kreisverkehr. Doch da gibt es ein weiteres Problem. Die neue Ausfahrt würde über das Grundstück führen, auf dem ein Investor eine Spielhalle geplant hatte.

Um sich den Weg in die Gegenrichtung zu ersparen, biegen viele nach links Richtung Frankreich ab. Nur kann es dauern, bis das geht.
Um sich den Weg in die Gegenrichtung zu ersparen, biegen viele nach links Richtung Frankreich ab. Nur kann es dauern, bis das geht.

Die Gemeindeverwaltung und die Räte in Kleinblittersdorf wollten dem Investor ein anderes Grundstück zum Spielhallenbau anbieten. Damit gäbe es keine Spielhalle direkt an der stark frequentierten B 51 und dem Eingangstor zur Gemeinde, und zudem hätte man das Ausfahrt-Problem bei den Supermärkten lösen können. Doch da spielte die Bevölkerung in Rilchingen-Hanweiler nicht mit und wehrte sich vehement gegen den neuen möglichen Standort einer Spielhalle.

Eine Entscheidung diesbezüglich soll in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober fallen. Saarlokal hat sich des Ausfahrt-Problems bei den Supermärkten angenommen und tatsächlich festgestellt, dass in erster Linie Franzosen nach links abbiegen um so etwa 20 Sekunden schneller als auf dem Weg durch den Kreisel nach Frankreich abbiegen zu können. Auf ihr verbotenes Fahrmanöver angesprochen, erklärten die meisten französischen Fahrer, sie wüssten gar nicht, dass sie beim Linksabbiegen eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der Grund: Mit dem deutschen Schild für das Rechtsabbiege-Gebot, weißer Pfeil nach rechts auf blauem Grund, können die meisten Franzosen gar nichts anfangen. In Frankreich steht an diesen Stellen ein rot-weißes Schild, das das Linksabbiegen mit einem durchgestrichenen Pfeil nach links verbietet.

 

Auf die Frage an die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes, ob an der Ausfahrt unter dem deutschen Schild auch ein französisches Verbotsschild für das Linksabbiegen möglich wäre, hieß die Antwort: „Die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbands kann nur genehmigte Schilder nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) anordnen. Das von Ihnen beschriebene Schild ist kein Teil der StVO und kann deshalb auch nicht angebracht werden.“

Text und Fotos: Heiko Lehmann.