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Gemeinde Kleinblittersdorf hat Hallen und Säle für Vereine wieder geöffnet - Diese Regeln gelten

Die Turnvereine können seit heute, 26. Mai, wieder in den Hallen trainieren.
Die Turnvereine können seit heute, 26. Mai, wieder in den Hallen trainieren.

Kleinblittersdorf. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat am gestrigen Mittwoch die Hallen und Säle in allen fünf Ortsteilen wieder geöffnet und den Vereinen für ihre Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Dies gilt allerdings nur für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb und folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Auch Volleyball-, Basketball-, Handball- oder Fußballtraining sind in den Hallen wieder erlaubt. Allerding ohne Kontakt. Trainingsspiele mit Gegnerkontakt sind verboten.
Auch Volleyball-, Basketball-, Handball- oder Fußballtraining sind in den Hallen wieder erlaubt. Allerding ohne Kontakt. Trainingsspiele mit Gegnerkontakt sind verboten.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen negativen tagesaktuellen SARS-CoV-2-Test vorlegen. Ein spezielles Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb in Sportstätten ist vorgeschrieben. Es ist auf Verlangen vorzulegen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Nur die bereits von Vereinen beantragten und genehmigten Trainingszeiten stehen zur Verfügung. Welche Trainingszeiten von den Vereinen in den Hallen und Sälen in Anspruch genommen werden, ist im Vorfeld der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen.

Text und Foto: Heiko Lehmann

Hier ist das Schreiben der Gemeindeverwaltung an die Vereine.

Die Hallen können ab dem 26.05.2021 wieder genutzt werden.

 

Laut der aktuell gültigen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21.05.2021 ist ein kontaktfreier Sport und Trainingsbetrieb in den Hallen unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen negativen tagesaktuellen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen;

  • Weiter wird auch ein spezielles Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb in Sportstätten vorgeschrieben, das auf Verlangen vorzulegen ist;

  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

 

Dabei bitte ich noch folgendes zu beachten:

  • Nur die bereits beantragten und genehmigten Trainingszeiten stehen zur Verfügung;

  • Genutzte Trainingszeiten werden nach der aktuell gültigen Entgeltordnung berechnet;

  • Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, welche Trainingszeiten ab wann genutzt werden.

 

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter-/innen der Gemeinde Kleinblittersdorf unter folgender Telefon-Nr. 06805/2008-402 oder -403 zur Verfügung.

 

 

Viele Grüße

 

 

Rainer Lang

 

Bürgermeister