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Spielhalle in Hanweiler? Bürger protestieren - Heute entscheidet der Gemeinderat

Auf diesem grünen, etwa 4000 Quadratmeter großen Grundstück (vorne, Mitte) soll in Rilchingen-Hanweiler eine Spielhalle gebaut werden. Diese Halle darf dem Gesetz zufolge die Größe von 250 Quadratmetern und zwölf Spielautomaten nicht überschreiten.
Auf diesem grünen, etwa 4000 Quadratmeter großen Grundstück (vorne, Mitte) soll in Rilchingen-Hanweiler eine Spielhalle gebaut werden. Diese Halle darf dem Gesetz zufolge die Größe von 250 Quadratmetern und zwölf Spielautomaten nicht überschreiten.

Rilchingen-Hanweiler. Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf wird an diesem Donnerstag, 17.30 Uhr in seiner öffentlichen Sitzung in der Mehrzweckhalle in Rilchingen-Hanweiler aller Voraussicht nach dem Bau einer Spielhalle in Rilchingen-Hanweiler zustimmen. Eine Spielhalle, die kurioserweise keiner der Politikerinnen und Politiker will, mit denen die Saarlokal gesprochen hat.

Wir brauchen so etwas in Rilchingen-Hanweiler nicht“, sagt Ortsvorsteherin Erika Heit. Wie sie weiter sagt, hat der Ortsrat von Rilchingen-Hanweiler zähneknirschend bereits einstimmig zugestimmt, dass die Spielhalle gebaut werden kann. Auch der Bauausschuss der Gemeinde Kleinblittersdorf hat einstimmig zugestimmt.

Ich bin definitiv gegen diese Spielhalle“, sagt auch Kleinblittersdorfs Bürgermeister Rainer Lang. Auch ein Großteil der Mitglieder des Gemeinderates ist wohl gegen die Spielhalle, wird sie aber höchstwahrscheinlich beschließen.

 

Wie es zu dieser vertrackten Situation kam, ist äußerst kurios. Der Spielhallen-Investor wollte ursprünglich vor drei Jahren direkt beim Kreisverkehr an der B 51 in Rilchingen-Hanweiler eine Spielhalle bauen und hat dazu dort ein Grundstück gekauft. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat daraufhin für das Grundstück eine Veränderungssperre erlassen, um zu verhindern dass dort eine Spielhalle gebaut werden kann. Dies ist ein Vorgehen, das die Gemeinde in der Vergangenheit schon öfter praktizierte – vielleicht sogar zu oft. „Es ist sehr schwierig, und wir müssen aufpassen, dass wir keine Verhinderungspolitik betreiben“, sagt der Bürgermeister. Denn die wäre juristisch anfechtbar.

Vorne links verhinderte die Gemeinde eine Spielhalle. Dort soll nun eine neue Ausfahrt für die Supermärkte hinkommen.
Vorne links verhinderte die Gemeinde eine Spielhalle. Dort soll nun eine neue Ausfahrt für die Supermärkte hinkommen.

Grundsätzlich sind Spielhallen in vielen Gebieten in der Gemeinde erlaubt. Und geklagt hat gegen Veränderungssperren noch kein Investor. Das könnte sich nun ändern, und dann könnte es für die Gemeinde richtig teuer werden.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde dem Investor das neue Grundstück in einem Gewerbegebiet von Rilchingen-Hanweiler vorgeschlagen. Das alte Grundstück und das neue liegen nur etwa 200 Meter voneinander entfernt.

Sollte der Investor eine Spielhalle auf das neue Grundstück bauen dürfen, bekäme die Gemeinde das alte Grundstück und könnte so die dortige Verkehrssituation mit den umstrittenen Ein- und Ausfahrten zu den Supermärkten ändern.

Die Anwohner im Gewerbegebiet schlagen allerdings schon Alarm. Sie befürchten durch die Spielhalle eine Steigerung der Kriminalität und einen Niveauverlust für den ganzen Ort. Etwa 25 Bürger wollen am Donnerstag in die Sitzung des Gemeinderates kommen und ihrem Unmut Luft machen. Auch darüber, dass sie, wie sie sagen, rein zufällig erst vor einer Woche von dem Thema erfahren haben und vor vollendete Tatschen gestellt werden könnten.

Der nächste heftige Streit in der Gemeinde scheint programmiert zu sein. Ein Streit, den es so in Frankreich nicht geben kann. Dort sind Spielhallen nicht erlaubt. Ein Verbot könnte auch im Saarland viel Streit im Keim ersticken. Vor allem entlang der Grenze, wo die Spielhallen fast ausschließlich stehen.

 

Warum das im Saarland erlaubt ist und warum es nicht einfach verhindert wird, hat Saarlokal das Land gefragt. Dazu kam vom Wirtschaftsministerium folgende Antwort: „Die spielrechtlichen und baurechtlichen Regelungen in Frankreich unterscheiden sich erheblich von den deutschen Vorschriften. Gewerbliches Automatenspiel ist in Frankreich in dieser Form nicht zulässig, während es in Deutschland auf Grundlage der grundrechtlich geschützten Gewerbefreiheit möglich ist.“

Text und Foto: Heiko Lehmann.