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Entscheidung! Glocken und Turm können weg

Der Kirchturm in Rilchingen-Hanweiler soll abgerissen werden.
Der Kirchturm in Rilchingen-Hanweiler soll abgerissen werden.

Rilchingen-Hanweiler. Die Glocken in Rilchingen-Hanweiler können sofort abgehängt werden und der ganze Glockenturm neben der katholischen Pfarrkirche kann wie geplant Anfang Mai abgerissen werden. Das teilte das saarländische Umweltministerium am Montag mit. Der Chef-Ornithologe (Vogelkundler) des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) war am Montagmorgen auf dem Glockenturm und erklärte danach, dass im und am Glockenturm kein Turmfalken-Pärchen nistet oder brütet.

Ein Turmfalken-Pärchen scheint den Turm nur als Ansitz zu benutzen.
Ein Turmfalken-Pärchen scheint den Turm nur als Ansitz zu benutzen.

In der vergangenen Woche kündigte die Kirchengemeinde an, dass die Glocken an diesem Montag abgehängt und der marode Turm Anfang Mai abgerissen werden soll. Daraufhin meldete sich eine Bürgerin aus Rilchingen-Hanweiler und erklärte, dass sie schon seit Jahren Turmfalken auf dem Turm beobachte. Vor Ort konnte sich die Saarlokal.de davon überzeugen, dass es tatsächlich ein Turmfalken-Pärchen auf dem Turm gibt. Wie der Chef-Ornithologe mitteilte, nutzt das Pärchen den Turm allen Anschein nach nur als Ansitz und Aussichtsturm.

Links das Weibchen und rechts das Männchen (Zu erkennen am grauen Kopf).
Links das Weibchen und rechts das Männchen (Zu erkennen am grauen Kopf).

Turmfalken zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. In Paragraph 44 heißt es: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Und weiter heißt es darin: Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Der Glockenturm wurde im Jahr 1962 eingeweiht.
Der Glockenturm wurde im Jahr 1962 eingeweiht.

Nach Überprüfung des LUA läge mit dem Entfernen der Glocken und dem Abriss des Turmes kein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor und die geplanten Arbeiten können mit etwas Verzögerung beginnen. Hätten sich die Turnfalken auf dem Turm niedergelassen oder wäre das Weibchen schon am brüten gewesen, hätte sich der Abriss um drei Monate verzögern können. Wann die Glocken genau entfernt werden, konnte das Bistum und die Kirchengemeinde gestern noch nicht mitteilen. 

Text und Fotos: Heiko Lehmann.

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