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Grüngutannahmestelle der Gemeinde Kleinblittersdorf öffnet heute

Ab dem 19. Februar 2021 wird in Auersmacher wieder Grünschnitt angenommen.
Ab dem 19. Februar 2021 wird in Auersmacher wieder Grünschnitt angenommen.

Information der Grüngutannahmestelle der Gemeinde Kleinblittersdorf:

 

Auersmacher. Die Grüngutannahmestelle ist ab Freitag, den 05.03.2021, zu folgenden Öffnungszeiten wieder für Sie geöffnet:

 

- Freitags 12:00-17:00 Uhr

- Samstags 10:00-16:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Lage Grüngutanlieferungen nur unter der Einhaltung der aktuellen Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregeln möglich sind.

 

Die Bürger werden gebeten:

 

-das Auto nur für den Entladevorgang zu verlassen;

- aushängenden Informationen sowie Anweisungen der Mitarbeiter/Innen vor Ort unbedingt zu entsprechen;

- den Zahlungsverkehr möglichst über Jahreskarten abzuwickeln;

- den Mindestabstand von 2 m zu Personen einzuhalten.

 

Wir bitten Sie um Verständnis und um einen geduldigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander!

 

Die Jahreskarte 2021, mit welcher Sie uneingeschränkt Grünschnitt anliefern können, erhalten Sie nach vorheriger Überweisung gegen eine Gebühr von 30,00 € oder gegen Barzahlung beim Bauamt der Gemeinde Kleinblittersdorf.

 

Bitte beachten Sie, dass wir die Jahreskarten im Barerwerb aufgrund der aktuell geltenden Beschränkungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bauamt, unter der Tel.: 06805/2008-403 ausgeben können.

 

Beim Erwerb durch Überweisung bitten wir Sie, die Gebühr in Höhe von 30,00 € auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

 

Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03

Sparkasse Saarbrücken IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53

 

Bitte geben Sie hier den Verwendungszweck „Grüngutkarte 2021, 50010535“, sowie den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers an.

Die Jahreskarte kann 5 Tage nach Überweisung beim Empfang des Rathauses Kleinblittersdorf nach Vorlage des Überweisungsträgers abgeholt werden.

 

Wir bitten Sie allerdings aufgrund der aktuellen Situation, die Möglichkeit der Überweisung zu nutzen und nur im Ausnahmefall auf eine Barzahlung zurückzugreifen. Kleinstmengen können natürlich auch weiterhin gegen Barzahlung vor Ort abgegeben werden.

 

Angeliefert werden können wie gewohnt alle biologisch abbaubaren pflanzlichen Abfälle wie Baum- und Grünschnitt, Laub, Äste, Strauchwerk und vergleichbare Materialien.

 

Von der Übernahme durch die Gemeinde sind ausgeschlossen:

 

Störstoffhaltiges Grüngut, oder Grüngut, in dem Biogut enthalten ist bzw. mit Schadstoffen belastet ist. Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge. Wurzelstöcke. Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft, sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau. Altholz (auch unbehandelt). Erdreich, Oberbodenabtrag und Grasnarben. Abfälle aus der Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist). Obst- und Gemüseabfälle sowie Speisereste. Grüngut, welches gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen energetischen Verwertung geeignet ist, wie z.B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Japanischer Staudenknöterich oder Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut).

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamts der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne unter den Telefonnummern 0 68 05 / 20 08 703 bzw. – 403 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Kleinblittersdorf unter www.kleinblittersdorf.de/buergerinfo/buergerinformation/abfall-oekoinfo/

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Heiko Lehmann.

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