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Frühzeitige Impfung von Lehrern und Personal von Kindertagesstätten

Symbolfoto.
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Saarland. „Als Sozial- und Familienministerin bin ich mir der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung, sowie der Schwierigkeit, Abstandsregeln im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen umzusetzen, bewusst. Die gegenwärtig schwierige Lage stellt eine besondere Belastungsprobe für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen, und auch für die Erziehungsberechtigten dar. Daher freue ich mich sehr, dass nun auch für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, sowie für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer frühzeitiger als bisher in der Impfpriorisierung der STIKO vorgesehen eine Impfung vorgesehen ist“, betont Ministerin Monika Bachmann.    

 

Gemäß der neuen Corona-Impfverordnung haben nun auch Personen, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung. Hierunter zählen unter anderem auch Integrationshelferinnen und -helfer, sowie Afi-Kräfte.

 

Für den Bereich der Kindertagesbetreuung sind damit rund weitere 7.200 Personen, inklusive 500 Hauswirtschaftskräften und Ersatzkräften, in Priorisierungsgruppe 2. Hinzu kommen noch etwa 300 Personen, die in der Tagespflege tätig sind. Der Personenkreis der Förderschullehrerinnen und -lehrer umfasst rund 500 Personen, der Personenkreis der Grundschullehrerirren und -lehrer etwa 6.000.

Der benötigte Priorisierungscode für das Personal von Kindertagesstätten wird über das Landesjugendamt an die Träger beziehungsweise die Einrichtungen verteilt. Die Verteilung der Priorisierungscodes für Lehrerinnen und Lehrer erfolgt über das Ministerium für Bildung und Kultur. Das weitere Verfahren analog des bisherigen – eine Eintragung auf die Impfliste über die Corona- und Impfhotline des Saarlandes oder das Online-Buchungsportal.

 

„Wie bei den vorherigen Impflisten auch wird die aktuelle Impfliste vor der Terminvergabe randomisiert, sodass der Zeitpunkt der Eintragung keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Impftermins hat. Somit entsteht für niemanden ein Nachteil“, erklärt Bachmann. 

Text: Gesundheitsministerium. Foto: Pixabay.

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