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Grüngutannahmestelle öffnet am 19. Februar - Hier gibt es alle Informationen

Ab dem 19. Februar 2021 wird in Auersmacher wieder Grünschnitt angenommen.
Ab dem 19. Februar 2021 wird in Auersmacher wieder Grünschnitt angenommen.

Kleinblittersdorf. Die Grüngutannahmestelle ist nach der Winterpause ab Freitag den, 19.02.2021, zu folgenden Öffnungszeiten wieder für Sie geöffnet:

 

Freitags 12:00-17:00 Uhr

Samstags 10:00-16:00 Uhr

 

Die Jahreskarte 2021, mit welcher uneingeschränkt Grünschnitt angeliefert werden kann, erhalten Sie nach vorheriger Überweisung gegen eine Gebühr von 30,00 Euro oder beim Bauamt der Gemeinde Kleinblittersdorf gegen Barzahlung.

 

Bitte beachten Sie, dass wir die Jahreskarten im Barerwerb aufgrund der aktuell geltenden Beschränkungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bauamt, unter der Tel.: 06805/2008-403 ausgeben können.

Beim Erwerb durch Überweisung bitten wir Sie, die Gebühr in Höhe von 30,00 € auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

 

Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03

 

Sparkasse Saarbrücken IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53

 

Bitte geben Sie hier den Verwendungszweck „Grüngutkarte 2021, 50010535“, sowie den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers an.

Die Jahreskarte kann 5 Tage nach Überweisung beim Empfang des Rathauses Kleinblittersdorf nach Vorlage des Überweisungsträgers abgeholt werden.

 

Wir bitten Sie, die Möglichkeit der Überweisung zu nutzen und nur im Ausnahmefall auf eine Barzahlung zurückzugreifen.

Angeliefert werden können wie gewohnt alle biologisch abbaubaren pflanzlichen Abfälle wie Baum- und Grünschnitt, Laub, Äste, Strauchwerk und vergleichbare Materialien.

 

Von der Übernahme durch die Gemeinde sind ausgeschlossen:

Störstoffhaltiges Grüngut, oder Grüngut, in dem Biogut enthalten ist bzw. mit Schadstoffen belastet ist. Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge. Wurzelstöcke. Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft, sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau. Altholz (auch unbehandelt). Erdreich, Oberbodenabtrag und Grasnarben. Abfälle aus der Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist). Obst- und Gemüseabfälle sowie Speisereste. Grüngut, welches gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen energetischen Verwertung geeignet ist, wie z.B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Japanischer Staudenknöterich oder Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut).

 

Bitte beachten Sie, dass Grüngutanlieferungen nur unter der Einhaltung der aktuellen Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregeln möglich sind.

Die Bürger werden nachdrücklich aufgefordert:

1) das Auto nur für den Entladevorgang zu verlassen.

2) aushängenden Informationen sowie Anweisungen der Mitarbeiter /Innen vor Ort unbedingt zu entsprechen.

3) den Zahlungsverkehr möglichst über Jahreskarten abzuwickeln

4) bei Barzahlung den Betrag passend bereitzuhalten (4,- €)

5) Mindestabstand von 2 m zu Personen einzuhalten

 

Wir bitten um Verständnis und um einen geduldigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander!

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamts der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur Verfügung unter den Telefonnummern 0 68 05 / 20 08 703 bzw. – 403.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Kleinblittersdorf unter www.kleinblittersdorf.de/buergerinfo/buergerinformation/abfall-oekoinfo/

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Heiko Lehmann.