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Masken auch im Unterricht - Bildungsministerium weitet Maskenpflicht an Schulen aus

Symbolfoto.
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Saarland. Aufgrund der insgesamt stark steigenden Corona-Infektionszahlen im Saarland verstärkt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) die Präventionsmaßnahmen an Schulen und weitet die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) aus. Mit dem Schulstart nach den Herbstferien am kommenden Montag müssen Schüler*innen ab der Klassenstufe 10 und der Berufsbildungszentren nun auch im Unterricht MNB tragen. Für alle Lehrkräfte gilt die dringende Empfehlung, im Unterricht MNB zu tragen. Nur wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen Lehrkräfte die MNB ablegen. Die Regelung ist zunächst befristet auf 14 Tage. Das MNB-Tragen ist darüber hinaus auch weiterhin jederzeit freiwillig möglich.

 

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:

 

„Während der Herbstferien, insbesondere in den letzten Tagen, ist die Zahl der Corona-Infektionen im Saarland insgesamt stark angestiegen. Deshalb passen wir unsere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen jetzt an die veränderte Gesamtsituation an. Unsere Bewertung der Rolle von Schulen in der Pandemie bleibt dabei unverändert. Schulen selbst sind nicht Treiber der Pandemie, ebenso wenig Kinder. Wir wissen, dass Infektionen vor allem im privaten Bereich stattfinden und von außen in die Schulen getragen werden. Vor allem private Feiern sind hoch problematisch. Das hat heute auch nochmal das Robert-Koch-Institut bestätigt.

 

Angesichts der negativen Gesamtentwicklung im Saarland habe ich mich

in Abstimmung mit Ministerpräsident Tobias Hans und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Anke Rehlinger dazu entschieden, die bereits bestehende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auszuweiten.

 

Für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen ab der 10. Klasse und an den Berufsbildungszentren bedeutet das, dass sie ab Montag bei einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz >50 pro 100.000 Einwohner*innen auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Für alle Lehrkräfte gilt eine dringende Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, können Lehrkräfte die Mund-Nasen-Bedeckung ablegen. Wir folgen damit unter anderem den aktuellen Empfehlungen des RKI.

 

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für Personen, die aufgrund einer ärztlich attestierten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

 

Diese Maßnahme ist zunächst auf 2 Wochen befristet, um bei Bedarf kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens zu reagieren. Der Musterhygieneplan wird dahingehend entsprechend angepasst.

 

Diese Ausweitung der Maskenpflicht fußt auf der Erkenntnis, dass es vor allem bei Erwachsenen und älteren Jugendlichen Sozial- und Freizeitverhalten gibt, das die Ausbreitung des Coronavirus‘ befördert. Das ist ein gravierender Einschnitt, der das Lernen und Lehren nicht erleichtert, aus pädagogischer Sicht spricht alles gegen eine Maskenpflicht im Unterricht. Sie ist aber ein zusätzlicher Baustein, um die Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pandemie auch weiterhin sicherzustellen. Dafür müssen Schulen und Kitas offen bleiben.“

 

Musterhygieneplan für die Schulen

 

Das MBK hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF), den Gesundheitsämtern und der Hygienebeauftragten der Universität Homburg mit Blick auf die kalte Jahreszeit und vor dem Hintergrund der bisher im Schul-Regelbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen den Musterhygieneplan für die Schulen aktualisiert. Insbesondere sind Regelungen zur Raumhygiene und dem Lüften sowie Empfehlungen zum Umgang mit Krankheitsanzeichen erläutert.

 

Bei der Überarbeitung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben für Schulen wurde im Rahmen des Fachgesprächs „Hygiene und Infektionsschutz in Bildungseinrichtungen“ am 25. September 2020 intensiv virologischer, kinder-, jugend- und arbeitsmedizinischer Sachverstand einbezogen, ebenso der der Schulträger und Gesundheitsämter sowie von Schulleitungen aller Schulformen. In die Anpassung des Musterhygieneplans sind auch die Erfahrungen von Schulleitungen eingeflossen, deren Schulen im laufenden Schuljahr 2020/21 von Corona-bedingten Quarantäneanordnungen betroffen waren. 

Text: Gesundheitsministerium Saarland. Foto: Pixabay.