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Kindergartenjahr startet regulär - Einrichtungen öffnen wie gewohnt

Archivbild - Kindergarten in Auersmacher im Jahr 2006.
Archivbild - Kindergarten in Auersmacher im Jahr 2006.

Kleinblittersdorf/Saarland. Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres ab dem 1. August öffnen die saarländischen Kindertageseinrichtungen im Regelbetrieb. Damit wird die vierte Stufe des bundesweit abgestimmten Ausstiegsplans aus dem Lockdown für die Kindertageeinrichtungen umgesetzt.

Zum Einstieg in den vollständigen Regelbetrieb sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung: „Künftig wird es wieder möglich sein das Prinzip der festen Gruppe zu öffnen, sodass zu den Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag gemischte Gruppen gebildet werden können, um eine optimale Betreuungszeit zu erreichen. Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen wieder die Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtungen betreten und auch die AfI-Förderkräfte oder sonstige Unterstützungskräfte dürfen in gewohnter Weise tätig sein. Damit sind wir an dem Punkt, an dem wir zur Normalität in den Einrichtungen zurückkehren. Dennoch müssen wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Blick haben und wieder mit möglichen Einschränkungen rechnen,“ erklärt Familienministerin Monika Bachmann.

Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb hat auch die Betriebserlaubnis der Einrichtung, aufgrund derer die Zahl der Kinder in den Gruppen und die Mindeststärke des Fachpersonals für die Kita festgelegt sind, wieder ihre volle Gültigkeit.

 

Archivbild - Kindergarten in Auersmacher im Jahr 2010.
Archivbild - Kindergarten in Auersmacher im Jahr 2010.

Das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Freuen und Familie unterstützt und begleitet die 488 Kitas im Land, in dem erneut Empfehlungen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen mit der obersten Landesgesundheitsbehörde und den Gesundheitsämtern abgestimmt wurden, die die Rückkehr in den Alltag der Einrichtungen erleichtern sollen. 

„Hier war es uns wichtig, dem Personal in den Einrichtungen insbesondere auch Kriterien an die Hand zu geben, wie der Besuch von Kindern, die mit Schnupfen oder Erkältungssymptomen in der Einrichtung sind, umzugehen ist,“ sagt Monika Bachmann. „Daher werden wir in Ergänzung zu der in den Empfehlungen ausgesprochen Regelung zum sogenannten eingeschränkten Zutritt noch Hinweise zur sachgerechten Unterscheidung der Symptome von einfachen Erkältungskrankheiten und der für Covid-19-Erkrankungen kennzeichnenden Symptomen bei Krankheitsverdacht eines Kindes in der Kita gegeben. Dies erfolgt nach Abstimmung mit der obersten Landesgesundheitsbehörde, den Gesundheitsämtern und dem RKI.“

 

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Einerseits müssen wir den Infektionsschutz bestmöglich sicherstellen, andererseits sprechen pädagogische Gründe, das Recht auf Bildung und nicht zuletzt die – teilweise immer noch stark eingeschränkte – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Rückkehr zu größtmöglicher Normalität in unseren KiTas. Mit Blick auf die Zeit nach den Sommerferien und den kommenden Herbst brauchen wir ausgewogene, verlässliche und praktikable Regelungen für den Umgang mit Kindern, die leicht erkältet sind oder Schnupfen haben. 

Archivbild aus dem Jahr 2004 - evangelischer Kindergarten Am Homburg in Saarbrücken.
Archivbild aus dem Jahr 2004 - evangelischer Kindergarten Am Homburg in Saarbrücken.

 

Das kommt erfahrungsgemäß bei der KiTa-Eingewöhnung und wenn es wieder kälter wird häufig vor. Wir wollen eine Situation vermeiden, in der Kinder mit leichtem Schnupfen einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um wieder in die KiTa zu können. Hier brauchen wir im Sinne der Kinder, ihrer Familien, den Beschäftigten in den KiTas und der Ärztinnen und Ärzte eine vernünftige Unterscheidung. Mit Blick auf die derzeitigen Abstimmungen im Bund bin ich zuversichtlich, dass wir hier in Kürze zu guten Regelungen kommen werden.“

Ab dem neuen Kindergarten Jahr zum 1. August 2020 beziehungsweise nach den Sommerferien werden die Kindertageseinrichtungen die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, die nach Maßgabe der Betriebserlaubnis sowie der Hygieneempfehlungen zur Verfügung gestellt werden können.

„Die Kindertageseinrichtungen und die dort Beschäftigten leisten hier Großartiges. Dennoch bitten wir um Geduld und Nachsicht, wenn das Angebot einer Einrichtung gegebenenfalls nicht sofort oder noch nicht wie vor der Corona-Pandemie gewohnt zur Verfügung steht,“ so Ministerin Bachmann abschließend.

 

Hintergrund:

Die Arbeit der Kindertagesstätten im Saarland wird in einem gesetzlichen Rahmen gestaltet, in dem die Kindertagesstätten und ihre Träger in großer Selbstständigkeit und gegliederten Verantwortlichkeiten der staatlichen, der kommunalen Stellen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung wirken. Da Jugendämter und Gesundheitsämter in der Hand der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken liegen, sind lebensnahe Lösungen vor Ort möglich.

Das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde - verantwortlich dafür, dass die Träger die Arbeit der Kindertageseinrichtungen immer nach dem Kindeswohl ausrichten – wird die Infektionslage genau beobachten und die Träger umgehend in der Umsetzung weiterer Erleichterungen für einen uneingeschränkten Regelbetrieb begleiten.

Text: Bildungsministerium Saarland. Fotos: Heiko Lehmann.