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Quarantäneregelung gilt auch in den Sommerferien

Symbolfoto.
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Saarland. „Nach den Einschränkungen der letzten Monate zieht es viele Saarländerinnen und Saarländer in Richtung Süden, aber die Corona-Pandemie endet nicht mit Beginn der Sommerferien. Nach wie vor steigt mit der Einreise aus einem Risikogebiet, die Gefahr für die Weiterverbreitung des Coronavirus.  Es ist daher zum Schutz aller Saarländerinnen und Saarländer weiterhin nötig Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette zu treffen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

 

Nach der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus soll sich jeder Rückreisende, beziehungsweise jeder Einreisende in das Saarland, der sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, in Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt 14 Tage und kann zuhause oder in einer geeigneten Unterkunft begeben. Dort soll die Person ständig abgesondert bleiben. Für diese Zeit sind Besuche dritter Personen nicht gestattet.

 

Als Risikogebiet gilt ein Staat oder eine Region, für die zu Beginn der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus bestand. Diese werden durch das Robert-Koch-Institut veröffentlich unter https://www.rki.de/DE

 

Ausgenommen von der Quarantäneregelung sind symptomfreie Personen, die nur zur Durchreise in das Saarland einreisen oder über ein ärztliches Zeugnis verfügen. Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein, sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, höchstens 48 Stunden vor Einreise in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat ausgeführt worden sein und der zuständigen Behörde bei Verlangen unverzüglich vorleget werden können.

 

Durch die Regelungen soll der direkte Kontakt potentiell infektiöser Personen mit Dritten verhindert werden. Darüber hinaus werden Ein- und Rückreisende verpflichtet eventuell innerhalb von 14 Tagen nach Einreise auftretende Krankheitssymptome an die zuständige Ortspolizeibhehörde zu melden.

 

„Die Ausbreitung des Coronavirus führt weiterhin in vielen Ländern zu Einschränkungen, Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen. Deshalb ist es für Reisende wichtig sich über die Reise- und Sicherheitshinweise des Reiselandes zu informieren“, so Bachmann abschließend. 

Text: Sozialministerium Saarland. Foto: Pixabay.