· 

Alle Regeln und Informationen zum Schwimmen im Freibad ab dem 19. Juni

Das Freibad in Kleinblittersdorf.
Das Freibad in Kleinblittersdorf.

Kleinblittersdorf. Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag entschieden, dass das Kleinblittersdorfer Freibad am Freitag, 19. Juni wieder geöffnet wird. „Natürlich wird die Freibadsaison 2020 komplett anders verlaufen müssen wie gewohnt. Es sind strenge Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und damit einhergehend muss es auch zu einer Besucherbegrenzung kommen“, sagt Bürgermeister Rainer Lang. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die Besucher sich auch im Wasser mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern aufhalten können. Daher ist nur eine maximale Besucherzahl von 108 Besuchern pro Zeitfenster möglich. In diesem Jahr können keine Eintrittskarten an der Freibadekasse erworben werden. Der Kauf von Eintrittskarten ist deshalb in der Freibadsaison 2020 streng limitiert und nur über den Online-Shop der Gemeinde Kleinblittersdorf Link: https://www.kleinblittersdorf.de/tourismus/freibad/#c1610. Es stehen drei Zeitfenster zur Verfügung:

  • 9:00 bis 12:00 Uhr,

  • 13:00 bis 16:00 Uhr

  • 17:00 bis 20:00 Uhr.

Nach jedem Zeitfenster müssen alle Gäste das Bad verlassen. Die einstündige Pause zwischen den einzelnen Zeitfenstern ist laut Gemeindeverwaltung erforderlich, um den Auslass der Gäste kontrolliert durchzuführen. Zudem müssen in dieser Zeit erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt werden. Diese werden auch im laufenden Betrieb vorgenommen.

 

Die Eintrittspreise für die Saison 2020 werden wie folgt vereinfacht festgelegt.

 

Kinder unter 6 Jahren: frei

Kinder 6 bis 12 Jahre: 1,50 Euro

Schüler, Azubis, Studenten, Teilnehmer

Bundesfreiwilligendienst (jeweils mit Ausweis): 2,50 Euro

Erwachsene: 3,50 Euro

Alle anderen Karten können in diesem Jahr nicht erworben werden.

 

Schwimmen unter Corona-Bedingungen

Das Betreten und Verlassen des Freibades ist – ebenso wie beim Betreten von geschlossenen Räumen - nur mit einem Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Im Freibad selbst müssen sich die Besucher auch an die geltenden Abstandsregeln halten: es muss immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, auch im Wasser! Aus diesem Grund ist das Schwimmbecken mit Leinen in Doppelbahnen eingeteilt. Geschwommen wird im Kreisverkehr. Schwimmer müssen bis zum Beckenrand schwimmen – unterwegs drehen ist nicht erlaubt. Überholen ist nur am Beckenrand möglich, wenn das Ende der Bahn erreicht ist.

Das Springerbecken steht in diesem Jahr nur den Schwimmern im Kreisverkehr zur Verfügung.

Das Nichtschwimmerbecken soll zum entspannten Schwimmen oder Planschen ohne Bahnregeln dienen. Aber auch hier muss auf den Mindestabstand von 1,50 Metern geachtet werden.

 

Kleinkindbecken, Sprungturm und Rutsche bleiben gesperrt. Zur Vermeidung von Aerosolen sind die Warmduschen nicht in Betrieb. Die Duschen am Beckenumgang bleiben geöffnet. Im Gebäude dürfen keine Haartrockner benutzt werden. Rainer erklärte weiter, dass die Regeln für das Freibad sofort geänderte werden, wenn die Landesregierung neue Corona-Lockerungen beschließen sollte.

Corona-Verhaltensregeln Freibad Kleinblittersdorf

Text und Foto: Heiko Lehmann