· 

Schlossbesitzer: „Es wird kein Bordell im Schloss Falkenhorst geben"

Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf

Kleinblittersdorf. Der Ortsrat von Kleinblittersdorf hat in der vergangenen Woche nicht darüber abgestimmt, ob das Gebiet, in dem das Schloss Falkenhorst liegt, einen neuen Bebauungsplan bekommen soll, oder nicht. Die SPD-Fraktion teilte mit, dass sie keine Entscheidung treffen wolle, die dazu führt, dass der Schlossbesitzer enteignet wird. Nach einer Sitzungsunterbrechung und Beratung kam die CDU zum gleichen Ergebnis. 

Die Bevölkerung in Kleinblittersdorf ging im Jahr 2016 mehrmals auf die Straße und demonstrierte gegen das drohende Bordell
Die Bevölkerung in Kleinblittersdorf ging im Jahr 2016 mehrmals auf die Straße und demonstrierte gegen das drohende Bordell

Wir wollen den Punkt auf die nächste Sitzung verschieben und hoffen, dass es bis dorthin einen Dialog zwischen Schlossbesitzer und Gemeindeverwaltung gegeben hat“, so Bernd Walter, der CDU-Sprecher im Ortsrat. Vor zwei Jahren wäre aus dem Schloss Falkenhorst beinahe ein Bordell geworden, das nur mit einer großen Initiative der Bevölkerung verhindert werden konnte. Damit künftig ausgeschlossen werden kann, dass in das Gewerbegebiet „Alte Ziegelei II“ ein Bordell oder ähnliche Vergnügungsstätten kommen, möchte die Gemeindeverwaltung einen neuen Bebauungsplan über das Gebiet legen. 

Der Gemeinderat stimmte im Jahr 2016 in der Spiel- und Sporthalle in Kleinblittersdorf gegen das Bordell.
Der Gemeinderat stimmte im Jahr 2016 in der Spiel- und Sporthalle in Kleinblittersdorf gegen das Bordell.

Wie die Landesplanung der Gemeinde allerdings mitteilte, kann das Gebiet nur ein Gewerbegebiet werden und kein Mischgebiet, in dem auch Wohnraum möglich ist. Dies würde bedeuten, dass im Schloss Falkenhorst nicht mehr gewohnt werden kann. „Ich werde damit quasi enteignet. Ich kann in meinem eigenen Haus nicht mehr wohnen. Wieso hat von der Gemeindeverwaltung noch niemand mit mir geredet. Es muss doch möglich sein, hier eine ordentliche Lösung zu finden“, sagte der Schlossbesitzer in der öffentlichen Ortsratssitzung. Die Bordell-Thematik ist derweil immer noch vor Gericht. 

Der Ortsrat von Kleinblittersdorf wollte in der vergangenen Woche keine Entscheidung treffen, ob es einen neuen Bebauungsplan für das Schlossgelände gibt.
Der Ortsrat von Kleinblittersdorf wollte in der vergangenen Woche keine Entscheidung treffen, ob es einen neuen Bebauungsplan für das Schlossgelände gibt.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Berufung des möglichen Bordell-Betreibers zugelassen und somit ist immer noch nicht entschieden, ob ein Bordell nach Kleinblittersdorf kommen könnte, oder nicht. Allerdings bezog der Schlossbesitzer in der Sitzung klar Stellung. „Es wird kein Bordell im Schloss Falkenhorst geben. Es sind heute genug Zeugen da, die das jetzt gehört haben. Das habe ja immer noch ich als Besitzer zu entscheiden. Alle Verträge zu dieser Sache sind schon seit Mai 2018 gekündigt“, so der Schlossbesitzer. Die endgültige Entscheidung, ob das Schlossgebiet nun einen neuen Bebauungsplan bekommt, liegt beim Gemeinderat. Ob es bis zur nächsten Sitzung, die für den 3. April geplant ist, einen Dialog zwischen Schlossbesitzer und Gemeindeverwaltung geben wird, ist noch offen.

Text und Fotos: Heiko Lehmann