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Grünschnitt abgeben: Ein Euro pro Sack - 30 Euro für die Jahreskarte - Hier gibt es die ganze Satzung als PDF

Den zertifizierten Kompost aus eigenem Grünschnitt darf die Gemeinde künftig nicht mehr herstellen.
Den zertifizierten Kompost aus eigenem Grünschnitt darf die Gemeinde künftig nicht mehr herstellen.

Kleinblittersdorf. Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag einstimmig für den Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngut-Annahmestelle in Auersmacher gestimmt. Nach dem der Landesgesetzgeber im Jahr 2014 beschloss, dass der Entsorgungsverband Saar künftig für die Beseitigung des Grünschnitts von allen Annahmestellen im Saarland zuständig ist, musste sich auch die Gemeinde Kleinblittersdorf daran halten. Möglich wäre nur noch der Gang vor ein Gericht gewesen, was aber für den Gemeinderat nicht in Frage kam. Grund für das Unverständnis von vielen Bürgern ist, dass die Annahmestelle in Auersmacher bestens funktionierte.

Die Kompostierungsanlage heißt künftig Grüngut-Annahmestelle.
Die Kompostierungsanlage heißt künftig Grüngut-Annahmestelle.

Die Bürger konnten ihren anfallenden Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben und die Gemeinde stellte daraus zertifizierten Kompost her, den sich die Bürger kaufen konnten. Das alles ist nun Geschichte. Die Gemeinde wird mit etwa 50 000 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten, damit der Grünschnitt abgefahren wird. Die Bürger müssen zudem für die Grünschnitt-Abgabe zahlen und Kompost wird auch keiner mehr hergestellt. Die Satzung sieht vor, dass die Abgabe von Kleinmengen an Grünschnitt (bis etwa 100 Liter, zirka ein Sack) künftig einen Euro kostet. Ein Anhänger mit bis zu einem Kubikmeter Grünschnitt kostet sechs Euro. Sonstige Fahrzeuge oder Behältnisse je Kubikmeter acht Euro. Eine Jahreskarte kostet 30 Euro. Die Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutannahme der Gemeinde Kleinblittersdorf

Text und Fotos: Heiko Lehmann