· 

Dürfen auch keine Wohnungen mehr ins Schloss Falkenhorst?

Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf steht seit zwei Jahren im Mittelpunkt des Interesses. Ein Bordell wurde vor Gericht in erster Instanz abgelehnt. Jetzt droht dem Besitzer sogar der Verlust der Möglichkeit zur Wohnungsvermietung.
Das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf steht seit zwei Jahren im Mittelpunkt des Interesses. Ein Bordell wurde vor Gericht in erster Instanz abgelehnt. Jetzt droht dem Besitzer sogar der Verlust der Möglichkeit zur Wohnungsvermietung.

Kleinblittersdorf. Im Ortsrat von Kleinblittersdorf ging es in der vergangenen Woche einmal mehr hoch her wegen des Schlosses Falkenhorst. Die Gemeindeverwaltung möchte den Bebauungsplan des Gewerbegebietes Alte Ziegelei II so ändern, dass dort Vergnügungsstätten wie Bordelle oder Spielhallen nicht möglich sind. In diesem Gebiet liegt auch das Schloss Falkenhorst. Dem Eigentümer droht nun sogar der Verlust seines Wohnungs-Vermietgeschäftes, da die Landesplanung ein Mischgebiet nicht erlaubt. Vor knapp zwei Jahren wurde die Debatte um ein mögliches Bordell im Schloss Falkenhorst eröffnet. Ortsrat und Gemeinderat stimmten zunächst für das Bordell, ruderten nach öffentlichem Druck allerdings zurück, änderten ihre Meinung und stimmten letztlich gegen ein Bordell. Der Bordell-Investor klagte dagegen allerdings vor Gericht, verlor in erster Instanz, doch das Prozedere ist bis heute noch nicht abgeschlossen.

Bei mehreren Demos gingen Gegner des Bordells im Jahr 2016 auf die Straße.
Bei mehreren Demos gingen Gegner des Bordells im Jahr 2016 auf die Straße.

Mittlerweile hat die Gemeindeverwaltung den Auftrag vergeben, den Bebauungsplan so zu ändern, dass Vergnügungsstätten dieser Art dort nicht mehr möglich sind. Allerdings mit weitreichenden Konsequenzen für den Inhaber des Schlosses. Dieser hatte im Schloss auch drei Wohnungen vermietet, was nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr möglich wäre. „Die Landesplanung verbietet in diesem Gebiet ein Mischgebiet, in dem Wohnen noch möglich wäre. Es geht nur ein reines Gewerbegebiet“, erklärte eine Mitarbeiterin des zuständigen Planungsbüros im Ortsrat. Der Eigentümer des Schlosses war ebenfalls anwesend. „Das heißt also, ich darf in meinem eigenen Haus nicht mehr wohnen. Das grenzt ja schon an Enteignung. So etwas darf es doch nicht geben“, sagte der Eigentümer. Auch Mitglieder der CDU- und der SPD-Fraktion meldeten sich zu Wort und stimmten dem Eigentümer zu. „Es wäre meiner Meinung nach Enteignung und so etwas können wir nicht zulassen“, sagte Marianne Niederländer von der CDU. Karl Peter Fuhr von der SPD dazu: „Ich kann den Eigentümer voll und ganz verstehen. So etwas würde keiner von uns wollen. Wir müssen hier eine andere Lösung finden.“ 

Der Ortsrat von Kleinblittersdorf
Der Ortsrat von Kleinblittersdorf

Wie die Mitarbeiterin des Planungsbüros mitteilte, gäbe es tatsächlich eine Möglichkeit, die drei Wohnungen in dem Schloss zu retten, und zwar über den aktiven Bestandsschutz. Hierzu müssten die drei Wohnungen aber offiziell als solche ausgewiesen und angemeldet sein. „Wenn die Wohnung angemeldet sind, würde ich an ihrer Stelle ganz ruhig schlafen. Dann sehe ich nämlich bezüglich des Bestandsschutzes keine Probleme“, erklärt Thomas Broßius, der Leiter des Kleinblittersdorfer Bauamtes in der Sitzung. Als erste Reaktion drauf erklärte der Eigentürmer, dass die Wohnungen angemeldet seien. Der Ortsrat stimmte daraufhin nicht über einen neuen Bebauungsplan ab, sondern beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der Überprüfung des aktiven Bestandsschutzes für das Schloss. Zum Bordell: Ende Oktober des vergangenen Jahres hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass das Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf nicht zu einem Bordell umgebaut werden darf. Der mögliche Bordellbetreiber hat daraufhin den Antrag zur Zulassung einer Berufung gestellt, worüber nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden muss. Eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres erwartet.

Text und Fotos: Heiko Lehmann