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Keinen Leinenzwang für Hunde in der Gemeinde Kleinblittersdorf

Auersmacher. Der Ortsrat von Auersmacher hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag beschlossen, das es keinen Leinenzwang für Hunde geben wird. Steffen Erbächer, der Fachbereichsleiter für Bürgerdienste bei der Gemeindeverwaltung von Kleinblittersdorf erklärte, dass das Innenministerium einen solchen Beschluss wohl auch nicht zulassen würde. Die Gründe: Im ganzen Saarland gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde und zudem wäre es keine artgerechte Hundehaltung. Der Ortsrat von Auersmacher hofft bei der Lösung des Hundeproblems auf ein gemeinsames Miteinander. Mehrfach wurden im vergangenen Jahr Schafe und Rehe von freilaufenden Hunden gerissen. Auch Jogger, Spaziergänger und Reiter wurden schon attackiert.

Zwei Schafe von Stefan Pfeiffer wurden im vergangenen Jahr durch freilaufende Hunde gerissen
Zwei Schafe von Stefan Pfeiffer wurden im vergangenen Jahr durch freilaufende Hunde gerissen

Die beiden jüngsten Vorfälle ereigneten sich erst vor einer Woche. Ein Reh wurde von einem Hund gehetzt und zu Tode gebissen und beim zweiten Fall konnte das Reh entkommen. Ortsvorsteher Thomas Unold zeigte zu den beiden Vorfällen in der Ortsratssitzung am vergangenen Dienstag die Fotos des toten Tieres und teilte mit, dass Hundehalter und Hund bekannt seien. Die Hunde waren einmal mehr ein Tagesordnungspunkt in der Ortsratssitzung. Zehn Bürger waren anwesend. „Jedes mal wenn ich spaziere, muss ich einen anderen Weg gehen und wenn ich Fahrrad fahre, muss ich anhalten. Und das alles nur wegen den freilaufenden Hunden. Das kann doch nicht mehr normal sein. Wenn man dann etwas zu den Besitzern sagt, bekommt man noch doofe Antworten“, sagte ein Bürger, der allerdings auch nicht alle Hundehalter über einen Kamm schert. Hundebesitzer waren auch in der Sitzung. Wie der Ortsvorsteher sagte, aber die falschen Hundebesitzer, denn die, die da waren, verhalten sich vorbildlich.

Diese Hundebesitzer wollen nun mithelfen, das Problem in den Griff zu kriegen und wollen eine Hinweistafel auf Deutsch und Französisch erstellen, auf der die Regeln erklärt sind. Hinweise zu Hundetoiletten auf den Auersmacher Feldern sollen auch auf die Tafel. Denn durch die deutlich angestiegene Anzahl an Hunden ist auch die Anzahl der Hinterlassenschaften der Hunde angestiegen. Hundekot auf Straßen und Bürgersteigen im Ort ist keine Seltenheit mehr. Übrigens auch nicht in Bliesransbach, wo das Thema am Mittwoch auch Gegenstand der Ortsratssitzung war. In Bliesransbach wurde im vergangenen Jahr eine Hundetoilette im Wert von 400 Euro mit Gewalt zerstört. Die Gemeinde Kleinblittersdorf überarbeitet zur Zeit ihre Polizeiverordnung. Hundebesitzer werden in Kleinblittersdorf wohl künftig ausreichend Beutel für den Hundekot mitführen müssen. Der Ortsvorsteher hat aber schon angekündigt, dass man sich etwas überlegen müsse, wenn man das Problem nicht in den Griff bekommt. Wie ein Gemeindemitarbeiter mitteilte, gibt es dieses Hunde-Problem in allen fünf Ortsteilen nur in Auersmacher ist es bereits Gegenstand der Politik.

Gesetze und Verordnungen für das Halten von Hunden im Saarland

 

 

Laut saarländischem Jagdgesetz dürfen Hunde vom 1. März bis 30. Juni wegen der Brut- und Setz in der Natur nicht unangeleint laufen. Es sei denn, es es sicher gestellt, dass der Hund gehorsam ist und die Wege nicht verlässt. Gleiches gilt im saarländischen Naturschutzgesetz. Dort dürfen alle landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 1. April bis zum 15. Oktober nicht betreten werden. Dazu zählen auch Wiesen. In einer Verordnung der Biosphäre Bliesgau steht, dass Hunde in der Kernzone der Biosphäre in keinem Fall unangeleint laufen darf. Eine generelle Leinenpflicht besteht laut Polizeiverordnung auch bei öffentlichen Veranstaltungen, in Fußgängerzonen und in Gaststätten. 

Text und Fotos: Heiko Lehmann