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Grünschnitt abgeben bleibt vorerst doch kostenlos - Minigolfanlage bekommt keine Flachdächer

Kleinblittersdorf. Wie Bürgermeister Stephan Strichertz am Donnerstag im Gemeinderat von Kleinblittersdorf mitteilte, bleibt das Abgeben von Grünschnitt auf der Kompostierungsanlage in Auersmacher für die Bürger vorerst doch kostenlos. Normalerweise hätte in der Sitzung am Donnerstag eine neue Gebührenordnung verabschiedet werden sollen, wurde sie aber nicht.

Die CDU fragte nach, wieso nicht. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) koordiniert seit dem 1. Januar 2018 alle Kompostierungsanlagen im Saarland und die jeweiligen Städte und Gemeinden müssen Abgaben an der EVS bezahlen. Die Städte und Gemeinden können deshalb Gebühren von den Bürger verlangen. „Landesweit gibt es Städte und Gemeinden, die komplett auf Gebühren verzichten, dann gibt es Städte und Gemeinden, die ihre Gebühren erhöhen und es gibt eine dritte Gruppe, die kostendeckende Gebühren erhebt. Wir gehören zu einer vierten Gruppe, die noch nicht entschieden hat, wie sie vorgeht“, erklärte der Bürgermeister.

Am 9. März öffnet die Kompostierungsanlage in Auersmacher und bis der Gemeinderat etwas anderes beschlossen hat, können die Bürger ihren Grünschnitt in Mengen bis zu zwei Kubikmetern kostenlos abgeben. Da die Kompostieranlage in Auersmacher ein sehr gut gehendes Modell war, das sogar eigenen und zertifizierten Kompost herstellte, fragte Manfred Paschwitz von der CDU, ob man die Anlage nicht an einen privaten Investor verkaufen könne um somit das bewährte Modell bei zu behalten. Die Gemeindeverwaltung wird die Idee prüfen.

Was die Dächer der geplanten Minigolfanlage bei der Saarland-Therme in Rilchingen-Hanweiler angeht, musste der Gemeinderat doch keine Entscheidung fällen. Der Investor wollte eine Änderung des Bebauungsplanes, um Flachdächer statt Satteldächer über die Anlage bauen zu können. Doch da bereits der Ortsrat von Rilchingen-Hanweiler Nein! zu den Flachdächern sagte, zog der Investor noch vor der Gemeinderatssitzung seinen Antrag zurück.

Einfacher waren dagegen die Beschlüsse zu den geplanten Änderungen in zwei Bebauungsplänen. Diese wurden für ein geplantes Wohngebiet in Auersmacher und für die ehemalige Gaststätte „Wolfsbuche“ in Kleinblittersdorf ohne Gegenstimmen beschlossen.

Text und Fotos: Heiko Lehmann